Lieber Cousin Herbert,
reichlich angepapperlt ich bin. Dank eurer neuesten Geniestreiche.
Kannst du nicht lieber in München bleiben und dort fröhlich herumreiten, als Österreich in einen Überwachungsstaat zu verwandeln? Denjenigen möchte ich sehen, der sich wegen des „Sicherheitspaktes“ jetzt subjektiv sicherer fühlt.
https://derstandard.at/2000074708694/Regierung-beschliesst-Bundestrojaner-und-Ende-des-Briefgeheimnisses
Weil ich den Eindruck habe, dass du IT-technisch nicht ganz so firm bist, lass dir bitte hier gesagt sein: Ein Bundestrojaner ist kein hölzernes Schaukelpferd im Bundesdienst, Herbert!
Letzten Sommer wusstest du das noch und hast dich auch klar ausgedrückt: „Der geplante Einsatz des Bundestrojaners, der nicht nur die Kommunikation des Verdächtigen, sondern auch die Überwachung aller Daten am Gerät beziehungsweise der Daten auf den Geräten eines Dritten ermöglicht, sei weit über das Ziel schießend.“
Was ist passiert? Amnesie? Demenz? Oder einfach Ministeritis?
Ich bin jedenfalls so angepapperlt von der ganzen Regierung, dass ich mir gedacht habe, ich starte jetzt auch ein Volksbegehren.
Dieses würde rechtskonform eine durch Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit betreffen, nämlich die Schaffung eines Gesetzes, mit dem der Nationalrat gemäß Artikel 29 (2) B-VG vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode seine Auflösung beschließt.
Also quasi ein „Basti & Bumsti Go Home“-Volksbegehren. Ich würde es freilich professioneller formulieren.
Also habe ich mir die näheren Voraussetzungen angeschaut, damit das Volk auch wirklich begehren kann. Ich verstehe, dass man ein Mindestmaß an Unterstützungserklärungen braucht, damit man ein solches Begehren dann richtig starten kann. Im Gesetz steht, es müssen 1 Promille der Bevölkerung ihre Unterstützungserklärung abgeben.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009719
So weit, so gut. Dann habe ich jedoch ein paar geringfügige Gründe gefunden, wegen derer ich vermutlich doch nicht begehren kann.
Einbringung der Anmeldung
§3 (3) Zi. 5.: eine Bestätigung über die Einzahlung eines Kostenbeitrags in der Höhe von 500 Euro auf ein Konto des Bundesministeriums für Inneres;
Druckkostenbeitrag
§9 (2) Der Bevollmächtigte hat an den Bund einen Kostenbeitrag für die für die Durchführung des Volksbegehrens in der Höhe von 2 250 Euro zu entrichten.
Zuleitung des Volksbegehrens an den Nationalrat:
§17 (2) Gleichzeitig ist auf das entsprechend § 3 Abs. 7 Z 3 bekanntgegebene Bankkonto ein Betrag in der fünffachen Höhe des gemäß § 9 Abs. 2 geleisteten Kostenbeitrags sowie des gemäß § 3 Abs. 3 Z 5 geleisteten Kostenbeitrags zu überweisen.
Das muss man sich bildlich vorstellen, dass die Zuleitung an den Nationalrat alleine 13.750 Euro kostet! Sind diese Zuleitungen vergoldet? Oder sind das die selben schlappen Leitungen, die auch für die aktuellen Volksbegehren zuständig sind?
Gesamter Kostenbeitrag (nur für die Bürokratie!) sind also 16.500 Euro! Ein echtes Schnäppchen sozusagen. Aber ich verstehe das natürlich, es soll ja nicht jeder einfach begehren können. Wo kämen wir denn da hin …
Liebe Grüße,
Cousine Daniela