Der Dienstweihnachtsbaum-Erlaß des BMI





„Der Dienstweihnachtsbaum-Erlaß“
für Polizeireviere in Österreich aus dem Jahre 2018

Dienstweihnachtsbäume sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Weihnachtsbäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

Abschnitt 1: Aufstellen von Weihnachtsbäumen

Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.
Dieser hat darauf zu achten, daß:

a) der DwBm (Dienstweihnachtsbaum) mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden
geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird
b) der DwBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, daß er senkrecht steht
c) im Umfallbereich des DwBm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.

Abschnitt 2: Behandeln der Beleuchtung

Die DwBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren
Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht – sog. Kerzen – dürfen nur Verwendung finden, wenn:

a) die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und
b) während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.

Abschnitt 3: Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern

In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen.
Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:

Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
Josef: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen
Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte.

Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwangslos nach Dienstgraden
geordnet um den DwBm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt
eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden.
Zwar ist bei einer solchen Gelegenheit das Besprechen unerledigter Verfügungen aus dem zu Ende gehenden Rechnungsjahr nicht unbedingt
gefordert, jedoch scheint es angebracht, die allgemeine Anwesenheit des Dienstpersonals auch für Dienstgeschäfte zu nutzen.

Wir bitten, vorgenannte Richtlinien in geeigneter Weise in Ihrem Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben.

PS: Die BlauMiesen haben sich, blau und mies wie sie sind, den Erlass noch nicht einmal selbst ausgedacht, sondern einen selbigen in Niedersachsen aus dem Jahre 1987 einfach abgekupfert.

http://www.schmunzelmal.de/Weihnachten/Dienstweihnachtsbaum.htm

7 Antworten auf „Der Dienstweihnachtsbaum-Erlaß des BMI“

  1. Und was bitte machen wir, wenn die Weihnachtszeit vorbei ist mit dem Baum? Und wann endet die genau? Darf er stehen bleiben, bis die Ostereier drunter zu liegen kommen? Wenn nicht, wo sind dann diese zu verstecken?
    Das ist eine ziemlich unvollständige Anleitung, die vieles offen läßt.

  2. Am (vom ranghöchsten anwesenden Beamten im Vorfeld festgesetzten) Ende der DWf (Dienst-Weihnachtsfeier) erhält der sich im abgelaufenen Jahr – im vorliegenden Fall das Dienstjahr 2018 – laut öDePl (österreichische Diensteifer-Punkteliste) vom ranghöchsten anwesenden Beamten das Vorrecht sich vom DwBm ein Stück ebDwBmB (essbarer Dienstweihnachtsbaumbehang) auszusuchen und zu verzehren, um die Motivation der nicht auf diese Weise ausgezeichneten Beamten zu steigern.
    Dieser Vorgang wird im Dwf-Protokoll explizit vermerkt.

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