Lieber Cousin Herbert,
die gestrige Solidarität und Anteilnahme meiner Leser bezüglich der Klopapierattacke der SPÖ gegen die FPÖ hat mich begeistert. Man will mir schon mal die eine oder andere Rolle zukommen lassen. Ich werde die einstweilen für euch verwahren. Ist das eh recht, oder?
Gestern hat mir der Basti ja noch so richtig leid getan. Ich habe nämlich zwei Sachen gelesen, die mir regelrecht zu Herzen gegangen sind. Erstens haben die von der EU gesagt, dass das mit dem Gesetz zur Indexierung der Kinderbeihilfe doch nicht so funktioniert, wie er sich das vorgestellt hatte. Jetzt verstehe ich auch, warum ihr die EU nicht so mögt. Immer diese unqualifizierten Einmischungen.
Und der wahrscheinlich noch härtere Schlag muss ja gewesen sein, dass ihn der Viktor Orban, an den er sich immer ranzuschmeißen scheint, auch noch gerügt hat. Der Viktor Orban soll nämlich gemutmaßt haben, dass der Basti in kleinen Teilregelungen „auf hinterlistige Art und Weise“ Schritt für Schritt die EU-Verträge ändern will. Das ist nicht nett, dem Basti Hinterlist zu unterstellen. Es scheint fast, als würde nix werden aus der dicken Freundschaft. Das tut mir sehr leid für den Basti. Bitte richte ihm das aus.
https://www.news.at/a/eu-recht-familienbeihilfen-kuerzung-gesetzgebung-8608739
Apropos Gesetze – da habe ich noch eine Frage bitte. Ich bin mir dann nämlich nicht ganz sicher, ob ich das Ganze so richtig verstanden habe.
Ich muss an dieser Stelle chronologisch vorgehen.
Also zuerst haben der Basti und der Bumsti einen Rüffel vom ehemaligen Bundespräsidenten bekommen. Diese renitenten Pensionisten auch immer. Na ja, was soll man machen, wenn die partout nicht in die Karibik ziehen wollen. Jedenfalls hatte unser ehemaliger, hochgeschätzter Bundesheinzi bekrittelt, dass es jetzt plötzlich Generalsekretäre mit Weisungsrecht in den Ministerien gibt. Ohne Ausschreibung, nur auf Zuruf.
https://kurier.at/politik/inland/heinz-fischer-uebt-kritik-an-bundesregierung/305.292.233
Gut, also haben Basti und Bumsti ihre Leute wohl strategisch gut untergebracht.
Als nächstes habe ich über die „Deregulierungsoffensive“ gelesen. Diese schönen Worte die da immer gefunden werden, das beeindruckt mich jedes Mal aufs Neue. Das klingt immer alles so unglaublich dynamisch, positiv und zukunftsorientiert.
Jedenfalls stand da folgendes zu lesen:
1) Die Aufhebung ALLER vor dem 1. Jänner 2000 kundgemachten Gesetze und Verordnungen des Bundes noch in der ersten Jahreshälfte.
2) Davon ausnehmen will ÖVP-Justizminister Josef Moser freilich solche Rechtsvorschriften, die mindestens ein Ministerium als weiterhin nötig erachtet.
http://orf.at/stories/2421611/2421610/
Jetzt meine Frage dazu: sind das diese neuen, oben erwähnten Generalsekretäre mit Weisungsrecht, die dann über die Notwendigkeit einer solchen Rechtsvorschrift entscheiden? Könnten die dann beispielsweise einen Mitarbeiter, der ein Gesetz als gut findet und erhalten möchte, eine gegenteilige Anweisung geben? Und ihn dazu verpflichten zu sagen, dass diese oder jene Rechtsvorschrift eh nur Klumpert ist?
Ich frage deshalb, weil es doch viele Gesetze gibt, die vor 2000 kundgemacht wurden. Ich denke da an die Familienrechtsreform 1975, in der steht, dass Frauen den Männern rechtlich gleichgestellt sind. Die Fristenlösung, ebenfalls aus 1975. Oder die Abschaffung der „väterlichen Gewalt“ im Jahr 1978. Was ist mit dem Konsumentenschutzgesetz aus 1979? Oder dem Mietrechtsgesetz aus 1982?
Sollen die wirklich alle gestrichen werden? Mit Hilfe der weisungsbefugten Generalsekretäre? Das würde ich wirklich gerne wissen. Weil nicht, dass ich mir immer umsonst Gedanken oder gar Sorgen mache.
Ich könnte hier freilich noch viele andere Gesetze aufzählen, aber das würde den Rahmen sprengen. Nicht, dass die Server von Facebook noch die Patschen strecken. Das würden mir deine mehr als 10.000 Fans sicher niemals verzeihen.
Liebe Grüße,
Cousine Daniela