Lieber Cousin Herbert,
manchmal frage ich mich, ob hinter so mancher Diskussion geniale Strategie zwecks Ablenkung oder doch schlichtes Unvermögen, im Volksmund auch Blödheit genannt, steckt. Getreu dem Motto „Unter der kleinsten Ministerialdeck‘n kann der größte Depp steck‘n“.
https://derstandard.at/2000074856464/Strache-will-sofort-Volksabstimmungen-aber-OeVP-sei-dagegen
Also muss ich mich notgedrungen jetzt mal kurz mit dem Rauchverbot beschäftigen. Hier eine kurze Chronologie zum Gesetz selbst.
Am 08.07.2015 wurde ein Entschließungsantrag im Nationalrat beschlossen. Was so eine Entschließung ist, steht im Art. 52 (1) B-VG: „Der Nationalrat und der Bundesrat sind befugt … ihren Wünschen über die Ausübung der Vollziehung in Entschließungen Ausdruck zu geben.“
Lustig lustig, denn diese Entschließung hatte die „gewerberechtliche Regelung von Raucherzonen im Freien“ zum Thema. Finde ich gut, denn so wie es in dem Antrag steht, sollte Rechtssicherheit für die Raucherzonen im Freien geschaffen werden, damit die Gastronomen nicht in Schwierigkeiten geraten, wenn plötzlich die Raucher vor der Türe stehen. „#Brieferl No.38 – Wenn sich die Überwachung und ein Blog in Rauch auflösen“ weiterlesen