Lieber Cousin Herbert,
mittlerweile ist es ziemlich huschi geworden. No na, ist ja auch Spätherbst. Da sollte man sich schon ein bisschen wärmer anziehen.
Wirst du eh gut und warm angezogen sein, wenn du morgen zum BVT-Untersuchungsausschuss gehst? Du bist ja ein- bzw. vorgeladen. Ich habe extra für dich das “Handbuch zum Recht der Untersuchungsausschüsse im Nationalrat“ gesucht und gefunden.
Weil ich doch den Eindruck habe, du bist rechtlich irgendwie nicht am neuesten Stand. Wobei man das so eigentlich auch nicht sagen kann, denn beispielsweise das Verbotsgesetz gibt es schon seit dem Jahr 1947. Okay, ist vielleicht schon wieder zu alt, um sich noch damit auseinanderzusetzen.
Du hattest nämlich in der parlamentarischen Anfrage am Mittwoch, 21. November folgenden Satz von dir gegeben:
“… werden dann auch noch die Begriffe Rechtsextremismus, Neonazi – alles Dinge, die unsere Rechtsordnung im Übrigen in der Form NICHT kennt, dass das jetzt Straftatbestände wären …“
Für FPÖ-Innenminister Kickl gilt das NS-Verbotsgesetz scheinbar nicht mehr. Er behauptet im Parlament tatsächlich, dass die österreichische Rechtsordnung Neonazismus nicht als Straftatbestand kennen würde. Doch Neonazismus ist in Österreich natürlich strafbar. Absolut irrwitzig. pic.twitter.com/wKhQZQjx9P
— Michael Bonvalot (@MichaelBonvalot) November 25, 2018
Ja, ich weiß eh. Das ist alles nicht so leicht mit den Gesetzen. „#Brieferl No.140– Huschi statt Luschi“ weiterlesen