Lieber Cousin Herbert,
es gibt etwas, was mir keine Ruhe lässt und das ich deshalb mit dir besprechen möchte. Nein, nicht die Heiratsverbot-Vision der “türkisen Buberl- und Mäderlpartie“ für Cousins und Cousinen. Damit habe ich mich abgefunden.
Es geht um seine Heiland-Kürzlichkeit Basti und die Rolle der Medien.
Kannst du dich noch erinnern? Es ist jetzt fast ein ganzes Jahr her, als wir von dem E-Mail aus deinem Innenministerium erfahren haben. Da stand drinnen, dass der Kontakt zu “gewissen Medien auf das nötigste (rechtlich vorgesehene) Maß zu beschränken“ sei.
Ich hatte mich während deiner ganzen Amtszeit gefragt, ob der Basti und seine türkise Entourage eigentlich mit deinen Vorgehensweisen einverstanden sind. Offensichtlich ja. Denn das, wovon auf Ibiza geträumt oder in internen Mails angeordnet wurde, macht die ÖVP, so der Eindruck, selbst eh viel besser.
Eines dieser “gewissen Medien“ war der Falter, von dem wir mittlerweile durch Herrn Jeanée wissen, dass er ein “Bolschewikenblattl“ sein soll.
Kein Wunder also, dass auch die türkise ÖVP nicht ganz so ihre Freude mit dem Falter hat. Zuerst wollten sie dessen Journalisten nicht bei ihren Pressekonferenzen, die sie vordergründig “Hintergrundgespräche“ nennen, dabei haben. Weil sie ja nur Tageszeitungen und TV eingeladen hatten. Nachdem auch der Presseclub Concordia diese Vorgehensweise kritisiert hatte, waren sie doch noch so nett und gewährten Einlass.
Sicherheitshalber haben sie den Falter jetzt geklagt. “Die Türkisen werfen der Wochenzeitung vor, entweder falsch oder manipulativ berichtet zu haben.“
Finde ich ja irgendwie witzig: “falsch oder manipulativ“.
„Falsch“ ist gleichzusetzen mit erstunken und erlogen. Manipulativ? “Manipulativ“ ist insofern gut, weil eher schwammig und allgemein.
“Als Manipulation von Menschen wird die Einflussnahme bezeichnet, bei welcher die Annahme einer Meinung, Ware oder Dienstleistung durch die Zielperson zu einem Nachteil für diese führen kann.“
Dann sind wir mal gespannt wie die Pfitschipfeile, was dabei herauskommen wird. Und auch, was bei der Anzeige vom Peter Pilz zu Tage gefördert wird. Der wiederum hat nämlich die Herren Kurz, Blümel und Nehammer wegen des mutmaßlich „vorgetäuschten“ Hackerangriffs angezeigt.
Und der Florian Klenk bereitet in seiner Funktion als Chefredakteur des Falter eine Klage gegen den “Schreiber“ Michael Jeannée vor.
Für diese Herren, ebenso wie für den Falter, gilt freilich die Unschuldsvermutung!
Zufälligerweise bin ich über den §146 StGB gestolpert. Der behandelt “Betrug“ und besagt:
“Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“
Was meinst du? Wenn beispielsweise ein Spitzenkandidat einer Partei, nehmen wir mal spaßeshalber unsere Kürzlichkeit, den Basti, die Wähler bewusst täuschen würde, um mehr Stimmen und damit mehr Parteienförderung zu erhaschen … Würde dann dieser Paragraph zum Zug kommen? „#Brieferl No.226 – Wenn ich der Basti wäre …“ weiterlesen